Anne's ZeitZeichen Nr. 1 — Komplementärmedizin und „Richtlinien“
Anne's ZeitZeichen Nr. 1
17. Mai 2009
Komplementärmedizin und "Richtlinien"
Schweizer Bürger haben sich am 17. Mai 2009 mit 67 % Ja für die Komplementärmedizin entschieden. Die Frage ist nun; wie werden die Richtlinien aussehen? Altbekannt ist: Richtlinien gleich Recht! und Recht setzt Linien! Wir kennen diese Linien schon: "Sie müssen wirtschaftlich und nachhaltig sein." Die Debatten sind auch längst bekannt: "Keine unnötigen Kosten!" Letzterem wird kaum jemand widersprechen, es geht jedoch nicht darum. Richtlinien sind auch Fallstricke. Was bedeutet "wirtschaftlich sinnvoll und nachhaltig"?
Zur Wirtschaftlichkeit
Dem Individuum entfällt damit jede Selbstbestimmung, Mitsprache, diese übernehmen Gutachter, beauftragte Akademiker. Sie verfügen in bevormundender Weise über Zu- oder Nichtzulassung. Gelegentlich unter missbräuchlichem Vorwand des Bergriffs der "Gleichbehandlung", defakto unter einer fadenscheinigen Gleichmacherei, ein unverzeihliches Werkzeug für Missbrauch. Wichtige und ganzheitliche Zusammenhänge werden so ausgehebelt. Akademisch wird nach Alter sortiert und nach sozialer Stellung in Willkür gelenkt und eingespart. Das ist Gleichbehandlung, in der Tat. Was für den einen stimmt, kann aber für den anderen in der Tat unangemessen sein, so können Richtlinien und Prinzipien zu Seitenhiebe werden. Richtlinien erlauben niemandem, persönlich gewählte Behandlungsalternativen zu wählen. Selbst dann nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Mehrkostendifferenz selber übernimmt. Auf der Strecke bleibt jede Selbstverantwortlichkeit, jede abweichende Meinung und jeder Fruchtbare Dialog. Nur was Gutachter an Behandlungskosten und Behandlungsart gutheissen, darf umgesetzt werden. Liegt ein Streitfall vor, kann die Versicherung jede Leistung abklemmen. Gutachter bestimmen über Patienten, auch ihnen sind Hände gebunden, selbst dann, wenn sie mit dem Versicherungsnehmer einig gehen. Dieser Hinterhältigkeit unterliegen auch komplementärmedizinische Behandlungen. Der Patient bleibt im Streitfall der Unterlegene.
Gefahr
Bevorstehende oder begonnene Behandlungen können per sofort unter Nötigung unterbrochen werden. Bereits zugesicherte Kostengutsprachen können den Richtlinien folgend unverzüglich blockiert werden. Ist der Patient mit abweichenden Methoden gegenüber dem, was im Gutachten vorgeschrieben ist, in Behandlung, fällt unter Umständen die "komplette" gutgeschriebene Leistung (Kostengutsprache) ins Wasser. Behandlung wird blockiert, Bezahlung abgelehnt. Trotz Besprechung mit dem Arzt und der Selbstübernahme an Mehrkosten oder wenn keine bestehen. Ein Fall liegt vor Sozialgericht. Auch weitere Komplikationen solcher Art sind uns bekannt.
Ärzte und besonders Zahnärzte sollen im Streitfall endlich Komplikationsstatistiken rausrücken. Ein Sich-Bedeckt-Halten kann für Patienten schlimme Folgen haben. Vorbildliche Ausnahmen mag es geben. Kommt es zur Betreibung ausstehender Rechnungen, so wird der Patient, und nicht seine Versicherung, angeschwärzt. Oft vergebens erwarten Geschädigte von Ärzten dann Hilfe. Besser vorab abklären, ob der Arzt Ihnen im Streitfall zur Seite steht. Eine Internetseite, die solches ans Licht befördert, wäre angebracht.
Was nachhaltig sein soll, bestimmen Akademiker, und notabene!, ohne den zu Begutachtenden persönlich zu kennen. Beschämenderweise bleibt ein Gutachter verschont und geschützt. Keiner hat dem Wunsch eines Betroffenen, ihm gegenübertreten zu müssen, nachzukommen.
Ein persönliches Gespräch wird in der Regel verwehrt. Ombudsstellen berufen sich auf Richtlinien, sind wirkungslos. Mittels Unterlagen wird entschieden. Soweit so gut, jedoch kann vom Versicherungsnehmer ein Vorsprechen gefordert werden, ungleiche Ellen. Die Würde und die Ganzheit des Menschen wird durch listige Richtlinien verletzt. Persönliche Ansichten, Einstellungen, auch Unwohlempfinden und jede Mitsprache und Selbstbestimmung werden im Keim erstickt. Vor Gericht ist der Patient unterlegen, weil, und das ist nun interessant, die selben Richtlinien, wegen denen es zur Unstimmigkeit kam, auch dort zur Verwendung kommen. Sozialrichter müssen Betroffenen nicht in die Augen schauen.
Richtlinien sind oft Hamsterkäfige in denen sich Rädchen unaufhaltsam drehen. Drehen oder aussteigen, bevormunden lassen oder auf Leistung verzichten. Auch dann, wenn es Kassen nicht einen Rappen Mehrkosten verursacht, dies als explizite Bemerkung. Und hierin liegt die Bevormundung und Entwürdigung. Dies sind Menschenrechtsverletzungen. Nicht zuletzt sind auch Richtlinienschreiberlinge Schreibtischtäter. Sie wissen was sie tun.
Zur Nachhaltigkeit
Erst mit einiger Zeit nach der Behandlung wird ersichtlich, was nachhaltig ist; nicht beim Gutachter vor der Behandlung. Beim einen springt eine Behandlung an, beim anderen nicht, oder weniger oder später. Kein Unterschied zwischen Schulmedizin und alternativen Behandlungen. Interessant ist, dass chemische Präparate trotzt unbefriedigender Ergebnisse gutgeheissen und verordnet werden. Wie sollten sich demente Patienten nach folgenden Argumenten wehren? Wie sie behandelt werden, liegt ebenfalls in Händen derselben! Nicht etwa bei Angehörigen oder Freunden (wenn noch vorhanden)! Dass Patienten von Gutachtern zu einer Behandlung genötigt werden können, um Leistungen zu bekommen, ist unhaltbar, unethisch und gefährlich zugleich.
Gerade weil vielen bewusst wird, wie fehlbar und gleichgültig auch Fachleute entscheiden und sich zu allem Erdenklichen einspannen lassen, um so mehr. Es kann nicht angehen, dass Patienten von Amtsquaksalbern bevormundet werden. Das ist eine Ungeheuerlichkeit. Richtlinien, die solches — sie dienen als rabiate Instrumente — zulassen, sind ab sofort zu überdenken. Und nochmals, es geht nicht um Mehrkosten welches Beispiele offenlegen, sondern es geht um Bevormundung und Entwürdigung mittels vorhandenen Richtlinien. Dahinter stehen Think Tanks mit dem Irrglauben in göttlicher Allmacht zu sein, die über Betroffene verfügen. Wer zahlt befiehlt? In der Regel schon. Ein Versicherungsnehmer darf nicht als Bettler gelten, müssig darüber zu streiten, dass auch einem Bettler Menschenrechte zustehen, wie uns Bettelmönche bestätigen. Niemand bezahlt gerne Steuern und Abgaben für Forschung und Sozialversicherungen, um sich später durch eine "Classe crème" bevormunden zu lassen.
Nicht nur in der sozialen Zahnmedizin fällt jemand ab 50 auf den Komposthaufen. Da scheint das Kriterium der Ästhetik keine Rolle zu spielen, veraltete Methoden scheinen zu genügen. Intakte und gesunde Zähne werden verstümmelt und mit Brücken verkleistert, obwohl es oft bessere Lösungen gibt.
Selbstbezahlung der Kostendifferenz, wenn geringe Mehrkosten entstehen, ist das eine, wenn überhaupt welche bestehen. Gemäss den Richtlinien wird dies stur verhindert. Dazu dient das als sakrosankt geadelte Gleichbehandlungsgesetz, welches oft nur zur Unterdrückung und der Umsetzung solcher Nötigung herhalten soll. Nachhaltig soll es sein. Auch dann, wenn Zahnbrücken Schmerzen verursachen und unschön aussehen. Werden Nachbehandlungen nötig, werden diese wesentlich teurer zu stehen kommen als gewünschte Alternativvarianten, die minimal mehr gekostet hätten. Das ist gewiss.
Ein absurdes Beispiel
Gesunde Zähne werden verstümmelt (zu Stummeln abgeschliffen, dies ist eigentlich Körperverletzung unter Nötigung). Viele hatten Komplikationen und einen unfreiwilligen Nachbehandlungsmarathon zu absolvieren. Nicht selten müssen restliche intakte Zähne dadurch auch noch geopfert werden? Stoppt solche Richtlinien, unverzüglich! Bevor Amtsschreiberlinge auch die Komplementärbehandlungen mit solchen „Richtlinien“ löchrig schreiben.
Die am und nach dem Abstimmungssonntag am 17. Mai 2009 zur Schau gestellte, gezielte "Gelassenheit" von Herrn Bundesrat Pascal Couchepin liegt genau darin begründet; von dem darf (leider) ebenfalls gelassen ausgegangen werden...
— Anne —
Anne ist freischaffende Beobachterin, Autorin und Essayistin des aktuellen gesellschaftlichen und politischen Geschehens. Die in Anne's ZeitZeichen geäusserten Meinungen sind unabhängig von und müssen nicht identisch sein mit der Haltung von initiative vernunft. Anne kann über die Mail-Adresse der Redaktion initiative vernunft (initiative.vernunft ätt yahoo.de) erreicht werden.


